Für Sie im Einsatz!
Wasserversorgung Buchrain Genossenschaft
Die Wasserversorgung Buchrain Genossenschaft (WVBG) hat mit der Einwohnergemeinde Buchrain einen Delegationsvertrag abgeschlossen und ist für die Wasserversorgung im Gemeindegebiet verantwortlich.
Die Hauptaufgaben umfassen:
Präsident
Vizepräsident
Brunnenmeister
Kassier
Aktuarin
27
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February
2024
Die Teilnahme an der Verlosung ist nicht mehr möglich. Wir freuen uns, dass 100 Gewinnerinnen und Gewinner den originellen Jubiläumsschirm nutzen!
Anekdoten aus Protokollen der ersten 25 Genossenschaftsjahren:
1925
1927
1928
1934
1938
1941
1947
Es wurde bemerkt, dass eine Liegenschaft am Dorfrand ohne Wissen und Zustimmung der WV an die Hauptleitung angeschlossen wurde und zwar nicht beim bestehenden T-Stück, sondern durch Anbohrung der Leitung.
An der Generalversammlung wurden Minimaltaxen bestätigt. Fr. 6.-- pro Person und Fr. 9.-- pro Stück Vieh und Einzug eines Wasserzinses von 30 Cts. p/m3.
Der Kassier und Vizepräsident wollten zurücktreten. Nach längerer Diskussion wurden die Gesuche zurückgenommen und der gesamte Vorstand konnte für 3 Jahre gewählt werden. Schulden sollten amortisiert werden. Sie hofften, dass die Finanzlage der Landwirtschaft in den nächsten Jahren dies ermögliche.
Der Brunnenmeister ersuchte die Generalversammlung, dass das Alter des beitragspflichtigen Jungviehs und die Durchfüh-rung der Viehzählung beschlossen werde. Dem wurde zugestimmt. Der Brunnenmeister führte zukünftig die Viehzählung durch: jeweils am 01. Januar und 1. Juni.
Ein trockener Sommer: Der Gemeinderat von Ebikon gab Kenntnis, dass zufolge der anhaltenden Trockenheit die Zuleitung von 9 Uhr abends bis 5 Uhr morgens abgestellt sei.
Bis 1934 fanden die Vorstandssitzungen und Generalversammlungen jeweils am Sonntag statt.
Das unentschuldigte Wegbleiben von der Generalversammlung wurde mit einer Busse von Fr. 5.-- gesühnt. An der GV 1941 wurde dies wieder rückgängig gemacht.
Die Generalversammlung beschloss, ein Postcheckkonto zu eröffnen.
An der Generalversammlung musste über Statutenänderungen abgestimmt werden. Die Teilnahme wurde obligatorisch erklärt und unentschuldigtes Fernbleiben mit Fr. 5.-- gebüsst.
Die niederschlagsarmen Zeiten führten bei verschiedenen nicht angeschlossenen Gehöften zu einer Notlage. Sie hatten ihre Jauchelöcher gefüllt. Es wurde beschlossen, dafür separat pro m3 Rechnung zu stellen.